26. April 2017 Diskussion/Vortrag Politische Kontroverse um das NPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Information

Veranstaltungsort

Lübecker Speicher
Am Hanseufer 5
17109 Demmin

Zeit

26.04.2017, 19:00 - 21:00 Uhr

Themenbereiche

Neonazismus / Rassismus

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Ende Januar ist das Verbotsverfahren gegen die NPD ein zweites Mal gescheitert. Mit dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kann die neonazistische Partei zwar künftig darauf verweisen, dass sie nicht verboten sei, doch das Gericht stellt ausdrücklich fest, dass das politische Konzept der NPD die Menschenwürde missachtet, mit dem Demokratieprinzip unvereinbar ist und eine "Wesensgemeinschaft mit dem Nationalsozialismus" aufweist. Allerdings sei die NPD als Kleinstpartei mit wenig Kapazität, Resonanz und Wählerstimmen nicht wirkkräftig genug, um ihre verfassungsfeindlichen Ziele auch erfolgreich durchsetzen zu können, und daher mangels Wirkkraft zu unbedeutend, um ein Verbot zu rechtfertigen.
Welche Auswirkungen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts für den Umgang mit der Partei haben wird, ist noch nicht abzusehen. Es darf jedenfalls nicht passieren, dieses Urteil als "Persilschein" für die NPD misszuverstehen. Darüber hinaus stellt sich aber grundsätzlich die Frage, ob Parteiverbote taugliche Instrumente einer sich als "wehrhaft" bezeichnenden Demokratie sein können. Wie sind staatliche Parteiverbote in einer freiheitlichen Demokratie überhaupt zu bewerten? Handelt es sich um einen wirksamen Ansatz und Bestandteil einer antifaschistischen Problemlösung oder eher um Symbol- und riskante Verdrängungspolitik?
Setzt ein Zurückdrängen menschenverachtenden Gedankenguts und rassistischen Verhaltens nicht in weit stärkerem Maße eine aktive zivilgesellschaftliche und bürgerrechtliche Auseinandersetzung voraus, die sich auch an die gesellschaftlichen Ursachen und Bedingungen der Problematik heranwagen müsste? Müssten im Fall von neonazistisch-rassistischer Gewaltorientierung und strafbaren Handlungen Polizei und Justiz nicht viel stärker in die Pflicht genommen und gesellschaftlich kontrolliert werden? Diesen und weiteren gesellschaftlichen, verfassungs- und bürgerrechtlichen Fragestellungen widmet sich Dr. Rolf Gössner in seinem Vortrag und in der anschließenden Diskussion.

Der Referent Dr. Rolf Gössner ist Rechtsanwalt in Bremen, Publizist, Vorstandsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte (Berlin); Mitherausgeber des "Grundrechte-Report", der jährlich die Lage der Bürger- und Menschenrechte in der Bundesrepublik kritisch unter die Lupe nimmt.

Eine Veranstaltung des Aktionsbündnisses 8. Mai Demmin mit Unterstützung der RLS MV

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