§ 129 a Was steckt dahinter?

Bericht eines (fast) Betroffenen

Andrej Holm, 1990-97 Studium der Sozialwissenschaften an der Humboldt-Universität Berlin; 2004 mit einer Arbeit zum Thema „Restrukturierung des Raumes und gesellschaftliche Macht im Sanierungsgebiet“ promoviert. Seit 2005 wiss. Mitarbeiter im Projekt  „The European URBAN Experience – the Academic Perspective“.
Seine Forschungsschwerpunkte sind Stadterneuerung, Gentrifizierung und Wohnungspolitik im internationalen Vergleich. Er beschäftigt sich mit der Privatisierung von Wohnungen in Deutschland und anderen europäischen Ländern und ist aktiv im „Berliner Bündnis gegen Privatisierung“ und im „Netzwerk Privatisierung/Öffentliche Güter (p/ög)“ der Rosa-Luxemburg-Stiftung.

Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung

Am 31. Juli 2007 wurde Holm wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verhaftet. Ihm wurde vorgeworfen, Mitglied der zum Zeitpunkt der Verhaftung von der Bundesanwaltschaft als terroristisch eingestuften militanten gruppe (mg) zu sein. Gleichzeitig wurden drei andere Personen festgenommen, die verdächtigt werden, in Brandenburg an der Havel versucht zu haben, drei Bundeswehrfahrzeuge in Brand zu setzen. Nach Angaben der Generalbundesanwältin weist dieser Brandanschlag hinsichtlich des Anschlagsziels, der Tatzeit und der konkreten Tatausführung eine Vielzahl von Parallelen zu Anschlägen der terroristischen Vereinigung „militante gruppe (mg)“ in der Vergangenheit auf.
Das BKA war auf Holm aufmerksam geworden durch eine Internetrecherche zu bestimmten Stichworten, die auch die „militante gruppe“ in ihren Bekennerschreiben benutzt, unter anderem „Gentrification“ und „Prekarisierung“. Daraufhin wurde er über ein Jahr observiert.

Die Verhaftung Holms wurde weltweit kritisiert. Ein von 43 Wissenschaftlern aus dem In- und Ausland erstunterzeichneter Offener Brief sowie ein Offener Brief der prominenten Soziologen Richard Sennett und Saskia Sassen forderten Holms Freilassung.

Am 22. August 2007 ordnete der BGH die Haftaussetzung an. Dagegen hatte die Generalbundesanwältin Harms Beschwerde eingelegt. Dieser Beschwerde gab ein am 24.10.2007 veröff. Beschluss des BGH nicht stattgegeben, der Haftbefehl wurde ganz aufgehoben.
Am 28. November 2007 setzte der für Staatsschutzsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs zudem die Haftbefehle gegen die drei anderen, mit Holm festgenommen Personen außer Vollzug. Im Zuge dessen stellte der Senat fest, dass es sich bei der militanten gruppe (mg) nicht um eine terroristische Vereinigung i.S.d. § 129a StGB, sondern um eine kriminelle Vereinigung i.S.d. § 129 StGB handelt, denn die von ihr bereits begangenen und beabsichtigten Taten sind nach der Art ihrer Begehung – auch unter Berücksichtigung ihrer Frequenz und Folgen – nicht geeignet, die Bundesrepublik Deutschland i.S.d. § 129a StGB erheblich zu schädigen.